Sozialstaat – sozialer Staat?

Vom 7. bis 9. Januar 1983 fanden im St.-Burkardushaus die 13. Würzburger KV-Tage unter dem Thema „Sozialstaat – sozialer Staat?“ statt. Die zur guten Tradition gewordenen Würzburger KV-Tage, mit denen unser Verband das neue Jahr eröffnet, sollten auch im Januar 1983 – Aktive und Alte Herren unseres KV mit ihren Damen und Kindern zur Diskussion aktueller Fragen aus der Sicht des KV zusammenführen und zugleich – Treffpunkt von Aktiven und Alten Herren der jeweiligen KV-Vereine sein, die sich nicht nur beim Stiftungsfest sehen und sprechen wollen. Das Gesamtthema wurde wieder in verschiedenen Arbeitskreisen vertieft.

Der I. Arbeitskreis unter der Leitung von Kb Gerhard Rastetter, beschäftigte sich mit der Frage: „Grundrecht auf Schlaraffenland? Zur verfassungsrechtlichen Konkretisierung unseres Sozialstaatprinzips." Das Einführungsrefarat hielt Kb Dr. Elmar Kammerloher. Die Idee des Sozialstaates hat ihren Ursprung in der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts. Sie sollte ein regulierendes Prinzip gegen die sozialen Folgen des liberal-kapitalistischen Wirtschaftssystems bereitstellen. Das Sozialstaatsprinzip soll materielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Freiheitsrechte auch für jeden einzelnen real nutzbar werden. Die verfassungsrechtliche Diskussion beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis von individuellen Freiheitsrechten und sozialen Rechten.

Wirtschaftliche Grenzen und Möglichkeiten unseres Sozialstaates

Der II. Arbeitskreis unter der Leitung von Kb Prof. Dr. Manfred Wochner diskutierte das Thema: „Füllhorn ohne Solidarlast? Wirtschaftliche Grenzen und Möglichkeiten unseres Sozialstaates". Dr. Bernhard Koch, Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes stellte im Einführungsrefarat seine Sicht der Situation dar. Die Entwicklung des Sozialstaates begleiteten von Anfang an Klagen über seine angeblich zu hohen Kosten. Heute haben die Diskussionen um die „Finanzierbarkeit des Sozialstaates" – wie überall in Europa – auch in Deutschland an Schärfe und Aktualität zugenommen.

Den III. Arbeitskreis unter der Leitung von Kb Dr. Wolfgang Löhr beschäftigte das Thema der christlichen Soziallehre: „Sozialer Staat? Bewährung der christlichen Soziallehre in der Rezession.“

Das Einführungsreferat übernahm Dr. Manfred Spieker. Die christliche Soziallehre besteht dem Inhalt nach vor allem in dem, was von der Kirche als ihre Soziallehre vorgetragen, aber auch was durch Fachgelehrte erarbeitet und von ihr anerkannt und übernommen wird. Als solcher Inhalt wurde immer der Dekalog (10 Gebote Gottes) in seinen Verboten betrachtet. Die anderen Gebote bedürfen der Mitwirkung der menschlichen Gesetzgebung, weil das, was sie fordern, auch durch die geschichtliche Situation bedingt ist. Der Dekalog enthält nur allgemeine Gebote.

Der Stadtbummel mit Führung rundete das Programm ab

Von Kapitän zur See a. D. Norbert M. Schütz, Bonn

Neben der fachlichen Arbeit kam auch der gesellige Teil des Wochenendes nicht zu kurz. Ein „Internes Vereinstreffen Alt – Jung" der anwesenden KV-Vereine und der obligatorische Stadtbummel mit Führung rundeten das Programm ab. Die Vorabendmesse hielt Kb P. Norbert Reus SAC und das Geistliche Schlusswort formulierte Kb Dr. Paul Wesemann.