Grenzen und ihre Relativität
Halt, hier Grenze! Mitten in Deutschland, einen Katzensprung von Fulda entfernt, verlief der Eiserne Vorhang, der Europa bis 1989 in West und Ost spaltete. Hier, zwischen Rasdorf in Hessen und Geisa in Thüringen lag der amerikanische Beobachtungspunkt „Point Alpha", hier ragte der Ostblock am weitesten in den Westen hinein: Innerhalb von 48 Stunden hätten die Angreifer an den Rhein vorstoßen können. Hunderttausende von Soldaten standen sich im Umkreis hüben und drüben gegenüber – bis auf die Zähne bewaffnet, auch atomar: Ein Schlagabtausch hätte Rhön, Spessart und Vogelsberg zur atomar verstrahlten Wüste gemacht.
Heute bietet sich hier ein friedliches Bild. Die Natur hat den einstigen Todessstreifen zurückgewonnen. Im Frühling zwitschern Vögel in den Bäumen. Hätte man für die Gedenkstätte „Point Alpha" nicht Teile des Grenzzauns, Baracken und den Beobachtungsturm erhalten, sodass ein Zeitsprung in die Zeit des Kalten Krieges möglich wird, wüsste niemand, dass hier vor gar nicht langer Zeit zwei Welten aufeinander stießen.
Der Ausflug, der die Teilnehmer der KV-Tage in diesem Jahr zum Point Alpha führte, machte das Problem „Grenze" greifbar, das sich unser Verband 2019 als Jahresthema vorgenommen hat und das die KV-Tage Anfang Januar unter mehreren Aspekten beleuchteten. Ohne Grenze, ohne Eingrenzung, lässt sich kein Begriff, kein Gegenstand handhaben, zeigte Kb Dr. Michael Feldkamp in seinem einführenden Vortrag mit Verweis auf Aristoteles. Denn unsere Wirklichkeit ist räumlich und zeitlich begrenzt. Auf der anderen Seite wird der Mensch immer wieder mit Situationen konfrontiert, denen sein Erfahrungsschatz nicht gerecht wird. Verdrängt er sie, kann er an diesen Grenzsituationen scheitern – wie der Ostblock gegenüber der Freiheit, was an Point Alpha deutlich wird. Stellt er sich ihnen konstruktiv und bemüht sich um eine humane Lösung, die allen nutzt, kann er an ihnen reifen und wachsen.
Auch der Umgang mit vorgeburtlichem Leben ist eine solche Grenzerfahrung: Revolutionäre Fortschritte in der pränatalen, vorgeburtlichen Perinataldiagnostik bergen nicht nur größere medizinische Möglichkeiten, sondern auch ethische Probleme, meinte Kb Dr. Peter Tönnies (Mk, Smn), der als Chefarzt der Frauenklinik des Krankenhauses Bethanien in Moers arbeitet, in seinem Vortrag. Besonders die sog. NIPT, ein neu eingeführter Bluttest, der genetische Störungen des Kindes im mütterlichen Blut anzeigt, habe die Diskussion in den letzten Jahren wieder erheblich angeheizt. In Verbindung mit invasiven und nichtinvasiven Untersuchungen erlaube die Perinataldiagnostik, nicht nur Erkrankungen und genetische Störungen zu erkennen, die mit dem Leben nicht vereinbar seien, sie lasse auch das mit dem Leben durchaus vereinbare Down-Syndrom gut erkennen. Eltern, die ein solches Kind erwarteten, sähen sich oft veranlasst, ja, fühlten sich zum Teil auch gesellschaftlich gedrängt, dieses Kind nicht zu bekommen und einen Spätabbruch durchführen zu lassen.
Zunehmender Rückzug der Normativen ärztlichen Ethik fällt auf
„Es gibt eine schwerlich erklärbare Diskrepanz zwischen der intensiven und fördernden Unterstützung von Menschen mit Down-Syndrom und der Haltung, dass man das eigentlich vermeiden sollte", sagte Kb Dr. Tönnies. „Das ist ein Dissens, der nicht aufgelöst ist."
Im Rahmen der nach wie vor gesellschaftlich virulenten Abtreibungsdebatte falle ein zunehmender Rückzug der normativen ärztlichen Ethik von dem noch im Hippokratischen Eid verankerten Abtreibungsverbot auf, sagte Kb Dr. Tönnies: „Das diesen Eid in Deutschland bisher ersetzende Gelöbnis der jeweiligen Landesärztekammer enthält noch die Forderung, jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenzubringen." Dagegen habe die vom 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt 2018 beschlossene neue Musterberufsordnung die jüngste Fassung der Deklaration von Genf als ethische Grundordnung des Weltärztebundes übernommen: Diese postuliere zwar die Wahrung „höchsten Respekts vor menschlichem Leben", ziele aber nicht mehr explizit auf Empfängnis und Schwangerschaft ab.
Dem stehe nicht nur die katholische Position entgegen, wonach „die Frucht der menschlichen Zeugung von ihrem ersten Augenblick an unbedingte Achtung" erfordert, so eine päpstliche Stellungnahme von 1987, sondern auch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts von 1975: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm unbedingte Würde zu, es ist nicht entscheidend, ob es sich dieser Würde bewusst ist und die von Anfang an im menschlichen Sein potentiell angelegten Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu
begründen."
Hirntod – ist das wirklich der Tod des Menschen?
Dass auch das Lebensende den Mediziner mit ethischen Fragen konfrontiert – Stichwort Hirntod – machte Kb Prof. Dr. med. Markus van der Giet (Mk), Leiter des Nierentransplantationsprogramms der Charité in Berlin, deutlich. Er befasste sich mit der Frage, ob das Hirntod-Konzept zur Feststellung des Todes des Organspenders eigentlich richtig ist. Das sei gerade in Bezug auf die Herztransplantation brisant, denn ohne Herz könne niemand leben und damit komme eine Lebendspende nicht in Frage. Schon in den 1980er Jahren fragten Ärzte: ,,Hirntod – ist das wirklich der Tod des Menschen?" Sehr früh hätten katholische Ärzte den Vatikan gedrängt, dazu etwas zu sagen. Bis 1989 habe sich der Vatikan zurückgehalten, erst Papst Johannes Paul II. habe Stellung bezogen und eine seiner wichtigsten Stellungnahmen auch Eingang in den Katechismus der katholischen Kirche gefunden. Danach dürften einem Menschen nicht Organe entnommen werden, ,,wenn ich ihn potenziell schädige, selbst wenn der andere Patient davon mehr Profit hat." Um zu wissen, was Hirntod sei und worin der wirkliche Tod bestehe, habe der Papst Konferenzen in die Päpstliche Akademie einberufen. Bei der ersten Konferenz 2004 habe bis auf den kürzlich verstorbenen Philosophen Robert Spaemann keiner das Hirntod-Konzept angezweifelt, berichtete Professor van der Giet. Bei der Tagung 2005 ,,hat man erstaunlicherweise fünfzehn sehr renommierte Juristen und ähnliche gefunden, die sagten, dieses Hirntod-Konzept von 1968 ist in dieser Form eigentlich nicht haltbar."
Deutschland ist ein solidarisches Land. Exemplarisch steht dafür 2015, als sich angesichts des Flüchtlingsstroms Einzelpersonen, private Initiativen und Nichtregierungsorganisationen spontan zusammenfanden, um die Zuwanderer durch Sprachkurse, Hilfen bei der Wohnungs- und Arbeitsuche und Kinderbetreuung gesellschaftlich zu integrieren. Aber die Flüchtlingskrise macht auch die Ambivalenz des Solidaritätsprinzips deutlich. Nicht nur die Befürworter, auch die Gegner einer liberalen Migrationspolitik berufen sich auf das Prinzip „Solidarität". Sie sehen in der Zuwanderung nicht nur eine Gefahr für den Sozialstaat, den sozialen Schutz bedürftiger Inländer und den Arbeitsmarkt, sondern auch für den Zusammenhalt der Menschen.
Gibt es auch für ein reiches Land wie Deutschland „Grenzen der Wohltätigkeit"? Unter diesen Titel stellte Kb Prof. Dr. Friedo Ricken SJ (Al, Gst, Stf, Ale), emeritierter Professor für Geschichte der Philosophie und Ethik an der Philosophischen Hochschule der Jesuiten in München und Verbandsseelsorger des KV seine Überlegungen: Zunächst sei zu unterscheiden zwischen Flüchtlingen und Wirtschaftsemigranten: Flüchtlinge hätten Recht auf Asyl, ihr Einreiseanspruch begründe sich aus der Bedrohung ihrer Menschenrechte in ihrer Heimat. Wer ihnen diesen Schutz verweigere, mache sich unterlassener Hilfeleistung schuldig. Wirtschaftsmigranten dagegen unterlägen keiner Bedrohung. Ihre Aufnahme lasse sich aber durch den Nutzen für die Aufnahme- und die Herkunftsländer begründen: Aufnahmeländer kämen in Genuss dringend benötigter Fachkräfte, die Herkunftsländer erhielten Geldüberweisungen an die Familien und viele neue Ideen und Impulse.
Der Staat hat die Pflicht, den „gemeinsamen Nutzen", das Gemeinwohl zu sichern
Nachteilige Folgen hätte erst eine übermäßige Einwanderung: für die Aufnahmeländer wie die Herkunftsländer, die so ihre klügsten und ehrgeizigsten Mitglieder verlören. Deshalb plädierte Friedo Ricken für eine moderate Einwanderung. „Denn“, sagte er, „der Staat hat die Pflicht, den ‚gemeinsamen Nutzen', das bonum commune, das Gemeinwohl zu sichern; folglich hat er das Recht, die dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen." Und Grenzen zu setzen.
Für seine Dissertation „Die Versicherung von Bonitätsrisiken" wurde Kb Dr. Stefan Thönissen (Bsg) im Rahmen einer Feierstunde bei den KV-Tagen in Fulda mit dem Carl-Sonnenschein-Preis 2018 geehrt. 2009 begann er ein Jura-Studium in Freiburg, wo er sich auch dem KStV Brisgovia anschloss. 2013 bestand er das erste juristische Staatsexamen mit dem besten Ergebnis Baden-Württembergs. Es folgten Referendariat, Promotion und das zweite Staatsexamen. Seine Arbeit befasst sich mit der Rolle der Hypothekenversicherungen auf dem amerikanischen Immobilienmarkt. Aus rechtlicher Perspektive treffen hier Versicherung und Bankgeschäft aufeinander.
Dies zeigt sich am Beispiel von Credit Default Swaps und Kautionsversicherung. Dabei können Bonitätsversicherungen nicht nur Gläubiger gegen die Insolvenz von Schuldnern absichern, sondern auch eine Erweiterung der Kreditvergabe zugunsten bonitätsschwacher Schuldner bewirken. Diese Kreditierungsfunktion, führt Stefan Thönissen in seiner Dissertation aus, habe zur Entstehung der Finanzkrise 2008 beigetragen, da Privatautonomie, Versicherungsaufsicht und staatliche Finanzierungsinstrumente hier in ein Spannungsverhältnis treten, das Immobilien- und Finanzmärkte stark beeinflussen kann.
